Term Sheet für Corporates/Startups

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Spotlight! GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Konzeption, Organisation, Planung und Durchführung von Präsenz- und Online-Veranstaltungen (einschließlich der Erbringung von Leistungen von Referenten, Moderatoren , Künstlern und Online-Experten) oder der Beschaffung von Leistungen Dritter (Referenten, Moderatoren, Künstler, Regisseure, technische Experten) gilt ausschließlich dieser Vertrag/diese Vereinbarung. 

 

§ 1

Pflichten des Kunden 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Leistungspflichten in angemessener Weise und unter Beachtung aller einschlägigen Rechtsvorschriften zu unterstützen. Hierzu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung sämtlicher Informationen, Datenmaterialien, Werbemittel, technischer Hilfsmittel etc., die für die Leistungserbringung erforderlich sind und/oder notwendiger Bestandteil der vereinbarten Leistungen sind. Der Auftraggeber wird seinen Mitwirkungspflichten rechtzeitig und unaufgefordert nachkommen. Etwaige Kosten für die Mitwirkungshandlungen trägt der Auftraggeber. 

Bei einer Online-Veranstaltung stellt der Auftraggeber dem Auftragnehmer sämtliche Unterlagen, Dokumente und Aufzeichnungen (Fotos, Filme, Clips etc.) sowie alle relevanten Daten mindestens zwei Werktage vor dem geplanten Call bzw. Event zur technischen Vorbereitung zur Verfügung. 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die Vorbereitung und Durchführung des Auftrages sämtliche gesetzlichen Vorschriften (insbesondere aber nicht abschließend : Versammlungs-, Lärm-, Brandschutz- und Datenschutzvorschriften) einzuhalten, sowie etwaig erforderliche Genehmigungen einzuholen und den Auftragnehmer rechtzeitig über die Genehmigungsvoraussetzungen zu informieren. 

Der Auftraggeber benennt dem Auftragnehmer einen oder mehrere Ansprechpartner und stellt damit eine ständige und zeitnahe Kommunikation für die Planung, Vorbereitung, Organisation und Durchführung der Veranstaltung sicher. Über Änderungen des Ansprechpartners ist der Auftragnehmer umgehend zu informieren. 

Der Auftraggeber versichert und gewährleistet, dass er Inhaber der für die Leistungserbringung des Auftragnehmers erforderlichen Nutzungs- und Eigentumsrechte an etwaigen Inhalten ist und etwaige für die Auftragserfüllung erforderliche Nutzungsrechte im erforderlichen Umfang vom Auftragnehmer eingeräumt werden können, ohne dass dadurch Rechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer im Falle einer behaupteten oder nachgewiesenen Verletzung von Rechten Dritter von sämtlichen Ansprüchen frei. Dies soll auch die Rechtsverfolgungskosten umfassen. 

Der Auftraggeber wird für die Veranstaltung die erforderlichen Versicherungen abschließen und dem Auftragnehmer auf Verlangen eine entsprechende Bestätigung vorlegen. Der Auftraggeber tritt seine Ansprüche gegen die Versicherung an den Auftragnehmer ab. Private Veranstaltungen sind von dieser Regelung ausgeschlossen. 

 Der Auftraggeber hat das Konzept bzw. die Planung der Veranstaltung unverzüglich nach deren Vorlage durch den Auftragnehmer zu prüfen und etwaige Beanstandungen/Mängel unverzüglich schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. 

Mehrwertsteuer: Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, die geltenden Gesetze für die Rechnungsstellung auf der Grundlage seiner jeweiligen Mehrwertsteuergesetze einzuhalten. Alle an den Auftragnehmer im Rahmen dieses Vertrags zu zahlenden Gebühren und Kosten verstehen sich ohne Mehrwertsteuer (gegebenenfalls zuzüglich Mehrwertsteuer). 

 

§ 2

Laufzeit und Kündigung 

Laufzeit: Diese Vereinbarung tritt mit der Unterzeichnung/Abnahme durch beide Parteien in Kraft und bleibt bis zur vollständigen Erfüllung der vereinbarten Leistungen in Kraft. 

Kündigung: Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von 2 Monaten per E-Mail kündigen. 

 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt und kann bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen und Insolvenz ausgeübt werden. 

Laufende Kundenveranstaltungen bleiben von einer Kündigung unberührt.

 

§ 3

Finanzierungsbedingungen und Gebühren 

Die Gebühr des Kunden an Spotlight! wird in Euro für jeden erfolgreichen Workshop gezahlt, vorbehaltlich der in dieser Vereinbarung festgelegten Bedingungen. 

Sämtliche Steuern, Abgaben, GEMA-Gebühren sowie sonstige Gebühren und Spesen (KSK, VG Wort, Bildrechte etc.) trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die entsprechenden Anmeldungen und Abführungen an und von den Verwertungsgesellschaften vorzunehmen. 

Sofern nicht zuvor etwas anderes vereinbart wurde, trägt der Auftraggeber die Reise- und Übernachtungskosten sowie Spesen von Personen, deren Anwesenheit vor Ort für die Planung, Vorbereitung, Organisation und/oder Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist. 

Für den Fall, dass der Kunde einen geplanten Workshop oder eine Dienstleistung aus irgendeinem Grund kündigt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krankheit oder unvorhergesehene Umstände, gelten die folgenden Kündigungsgebühren auf der Grundlage der angegebenen Kündigungsfrist: 

  • Mehr als 4 Wochen vorher: Keine Kündigungsgebühr 
  • 4 Wochen vorher: 30% des gesamten Auftragswertes 
  • 7 Tage vorher: 50% des Gesamtauftragswertes 
  • 1-2 Tage vorher: 70% des Gesamtauftragswertes 
  • Am selben Tag: 100% des gesamten Vertragswertes 

Die Kündigungsgebühren sind sofort nach der Kündigung fällig und werden mit eventuellen Vorauszahlungen verrechnet oder in Rechnung gestellt. 

Diese Gebühr beinhaltet nicht die indirekten Steuern, die gemäß den Gesetzen des Herkunftslandes des Kunden gelten. 

 

§ 4

Änderungen der Vereinbarung 

Ist aus Sicht des Auftraggebers eine Änderung von Inhalt und Umfang der vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen erforderlich, werden sich Auftragnehmer und Auftraggeber auf eine Vertragsanpassung einigen, die den durch die Leistungsänderung entstehenden Mehraufwand und die Verzögerung berücksichtigt. Kommt eine Vertragsanpassung nicht zustande, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Leistungsänderungsverlangen abzulehnen. 

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. 

 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform gemäß § 126 BGB. Dies gilt auch für die Abänderung und Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. 

Nebenabreden bestehen nicht.

 

§ 5

Vertraulichkeit und Datenschutz 

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werdenden vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln, es sei denn und soweit der Auftraggeber den Auftragnehmer von der Geheimhaltungspflicht entbindet. Diese Regelung gilt auch nach Beendigung des Einzelauftrages fort. 

Informationen zum Datenschutz sind den gesonderten Datenschutzerklärungen zu entnehmen, die dem Auftraggeber jeweils beim Abschluss der einzelnen Bestellung online über die Website zur Verfügung gestellt werden. 

 

§ 6

Rechte und Nutzung 

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer den Auftrag als Referenz nennt (einschließlich des Namens und Logos des Auftraggebers), wenn und soweit nichts anderes vereinbart ist. 

Soweit der Auftragnehmer als Vermittler auftritt, verpflichtet sich der Auftraggeber, für einen Zeitraum von36 Monaten keine Verträge direkt mit dem vermittelten Kontakt abzuschließen. Bei einem Verstoß gegen die vorgenannte Verpflichtung ist der Auftragnehmer so zu behandeln, als hätte er den Vertragsabschluss vermittelt. Dies schließt einen entsprechenden Anspruch auf Zahlung der Vermittlungsgebühr ein, die der Auftraggeber für eine entsprechende Vermittlung durch den Auftragnehmer bezahlt hätte. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche bleibt von der vorstehenden Regelung unberührt.

 

§ 7

Gerichtsstand und geltendes Recht 

Ausschließlicher Gerichtsstand für die Spotlight! GmbH ist Bonn. 

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. 

 

§ 8

Allgemeine Bestimmungen

Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung als ungültig, nichtig oder undurchführbar erweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die ungültige, nichtige oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine gültige und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem mutmaßlichen Willen der Parteien der ungültigen, nichtigen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für eine Vertragslücke. 

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag jederzeit zu ändern. Der Auftraggeber wird hierüber schriftlich oder per E-Mail informiert und hat das Recht, der Vertragsänderung innerhalb eines Monats nach der Mitteilung zu widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber nicht innerhalb dieser Frist, besteht das Vertragsverhältnis auf der Grundlage des geänderten Vertrages fort. Widerspricht der Auftraggeber rechtzeitig, besteht das Vertragsverhältnis fort; der Auftragnehmer ist jedoch berechtigt, das Vertragsverhältnis mit ordentlicher Kündigungsfrist zu kündigen. 

Dieses Abkommen gilt weltweit.