Allgemeine Geschäftsbedingungen für Trainer und Experten

 

Für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der Spotlight! GmbH (nachfolgend „Spotlight!“ oder „Gesellschaft“ oder „Unternehmen“ genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Experte“ genannt) gelten ausschließlich diese Vertragsbedingungen.

§ 1

Gegenstand der Vereinbarung

1.1 Gegenstand ist die Verbreitung/Vermarktung der nachfolgenden Informationen zum Zwecke der Vermittlung der Leistungen des Experten über die Website und weitere Kanäle der Spotlight! GmbH zu Anfrage- und Buchungszwecken.

1.2 Vor diesem Hintergrund räumt der Experte Spotlight! GmbH an sämtlichen vom Experten jetzt oder zukünftig zu Werbezwecken bereitgestellten Materialien, insbesondere Texten, Fotos, Videos und Präsentationen, ein nicht ausschließliches, räumlich, inhaltlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur Veröffentlichung und/oder Verlinkung bzw. Einbindung auf der Website und sonstigen Kanälen von Spotlight! GmbH (die „Freistellung“) zum Zwecke der direkten oder indirekten Vermittlung der Leistungen des Experten ein. Die Freigabe gilt für sämtliche Texte, Bilder, Videos und sonstige Materialien, die der Experte Spotlight! GmbH bereitgestellt hat, unabhängig davon, ob diese bereits auf unserer Website und sonstigen Kanälen veröffentlicht wurden oder noch veröffentlicht werden.

1.3 Die Gesellschaft handelt im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Ansprüche gegen den Kunden der Gesellschaft, dessen Firma/Marke Gegenstand der Tätigkeit des Experten ist, ergeben sich aus dieser Vereinbarung nicht.

§ 2

Auflistung und Inhalt

2.1 Eine Listung auf der Website und sonstigen Kanälen der Spotlight! GmbH stellt keinerlei Makler- und/oder Verdienstgarantien oder dergleichen seitens der Spotlight! GmbH dar. Mitarbeiter oder Beauftragte der Spotlight! GmbH sind nicht befugt, derartige Zusagen oder Garantien abzugeben.

2.2 Der Experte ist für die Inhalte seiner Inserate auf der Spotlight! GmbH-Website und sonstigen Kanälen , für deren Wahrheitsgehalt und Irreführung sowie hinsichtlich datenschutzrechtlicher, firmen-, namens-, marken-, urheber-, wettbewerbs- und persönlichkeitsrechtlicher Fragen allein verantwortlich. Spotlight! GmbH ist nicht zur Prüfung und Kontrolle der insoweit bereitgestellten Daten verpflichtet und darf ohne ausdrückliche gegenteilige Hinweise davon ausgehen, dass deren Verwendung auf der Website und sonstigen Kanälen gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages keine anwendbaren Gesetze oder Rechte Dritter verletzt.

2.3 Dies umfasst die Einhaltung folgender Gesetze und Vorschriften und verpflichtet den Experten unter anderem dazu, sämtliche erstellten und bereitgestellten Inhalte entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen als Werbung bzw. Anzeige zu kennzeichnen:

  • Urheberrechtsgesetz ( UrhG ): Schutz des geistigen Eigentums und Wahrung der Urheberrechte.
  • Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG): Verbot irreführender Werbung und unlauterer geschäftlicher Handlungen.
  • Telemediengesetz (TMG): Regelungen zu Kennzeichnungspflichten und Datenschutz.
  • Rundfunkstaatsvertrag ( RStV ): Vorgaben zur Trennung von Werbung und redaktionellen Inhalten.
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO): Schutz personenbezogener Daten und Datenschutzrechte.

 

2.4 Spotlight! GmbH ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Listung des Experten bei begründetem Verdacht auf einen Verstoß gegen geltende Gesetze oder Rechte Dritter jederzeit zu sperren oder vollständig einzustellen.

2.5 Spotlight! GmbH behält sich vor, Texte aufgrund von SEO-Optimierungen anzupassen. Der Kontext des Textes wird dadurch nicht verändert.

2.6 Experte und Unternehmen verpflichten sich, während der Vertragslaufzeit professionell zu handeln und keine unangemessenen Inhalte zu veröffentlichen. Hierzu zählen auch Inhalte, die dem Unternehmen oder dem Experten Schaden zufügen können.

§ 3

Vergütungs- und Provisionsmodell

3.1 Die Parteien vereinbaren ein provisionsbasiertes Modell. Das Unternehmen gibt das Honorar des Experten mit einem Aufschlag an seine Endkunden weiter und behält eine Provision im Sinne von 3.2 ein.

3.2 Erfolgt eine Anfrage für die Leistungen des Experten über das Netzwerk des Unternehmens, bestehende Kontakte oder im Rahmen der Akquisebemühungen (einschließlich Werbemaßnahmen) des Unternehmens, erhält der Experte neunzig Prozent (90 %) und das Unternehmen zehn Prozent (10 %) des vereinbarten Honorars.

3.3 Die Provision des Unternehmens in Höhe von 10 % wird auf Grundlage der Nettovergütung (nach Abzug der anfallenden Steuern) und nicht auf Grundlage der Bruttovergütung berechnet.

3.4 Nach Eingang des Honorars erfolgt die Gutschrift durch das Unternehmen und die Überweisung des Expertenhonorars innerhalb von sieben (7) Tagen.

3.5 Der Experte verpflichtet sich, dem Unternehmen eine gültige Umsatzsteueridentifikationsnummer mitzuteilen. Andernfalls hat der Experte dem Unternehmen einen Nachweis über den Kleinunternehmerstatus vorzulegen. Sollte sich die steuerliche Situation ändern, ist der Experte verpflichtet, das Unternehmen hierüber unverzüglich zu informieren.

§ 4

Laufzeit und Kündigung

4.1 Laufzeit: Diese Vereinbarung tritt mit dem Datum der Unterzeichnung/Annahme des Vertrags durch beide Parteien in Kraft und bleibt auf unbestimmte Zeit gültig.

4.2 Kündigung: Die ersten drei Monate der Zusammenarbeit gelten als Evaluierungsphase. Während dieser Zeit sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen ohne Angabe von Gründen per E-Mail oder Post zu kündigen.

4.3 Zum Ende der Evaluierungsphase kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von zwei (2) Monaten schriftlich per E-Mail oder Post gekündigt werden.

4.4 Nach Kündigung des Vertrages hat das Unternehmen dreißig (30) Tage Zeit, sämtliche Inhalte des Experten von der Website und seinen Kanälen zu entfernen. Spotlight! GmbH hat

auf die weitere Sichtbarkeit im World Wide Web keinen Einfluss und kann hierfür nicht haftbar gemacht werden.

4.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

4.6 Laufende Kundenverträge bleiben von einer Kündigung unberührt.

§ 5

Haftung

5.1 Der Sachverständige haftet für eigenes Verschulden.

5.2 Für den Fall, dass der Experte seine Teilnahme an einem geplanten Workshop oder Service aus irgendeinem Grund, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krankheit oder unvorhergesehene Umstände, absagt, fallen die folgenden Gebühren an, die als Prozentsatz unserer Standardprovision (10 % des Gesamtauftragswerts) berechnet werden:

  • Mehr als 4 Wochen vorher : Keine Kündigungsgebühr
  • 4 Wochen vorher : 30% unserer Provision (also 3% des gesamten Auftragswertes)
  • 7 Tage vorher : 50 % unserer Provision (d. h. 5 % des gesamten Auftragswertes)
  • 1–2 Tage vorher : 70% unserer Provision (also 7% des gesamten Auftragswertes)
  • Am gleichen Tag : 100 % unserer Provision (d. h. 10 % des gesamten Vertragswerts).

 

Die anfallenden Kündigungsgebühren werden dem Sachverständigen entsprechend in Rechnung gestellt.

5.3 Für den Fall, dass der Kunde einen geplanten Workshop oder eine Dienstleistung aus irgendeinem Grund kündigt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krankheit oder unvorhergesehene Umstände, gelten die folgenden Kündigungsgebühren auf der Grundlage der angegebenen Kündigungsfrist:

Mehr als 4 Wochen vorher: Keine Kündigungsgebühr

  • 4 Wochen vorher: 30% des gesamten Auftragswertes
  • 7 Tage vorher: 50% des Gesamtauftragswertes
  • 1-2 Tage vorher: 70% des Gesamtauftragswertes
  • Am selben Tag: 100% des gesamten Vertragswertes

 

Eine vom Kunden gezahlte Kündigungsgebühr wird nach Abzug unserer 10-prozentigen Provision an den Trainer/Experten weitergegeben.

5.4 Werden aufgrund der vom Experten gelieferten Daten Ansprüche gegen Spotlight! GmbH geltend gemacht oder werden behördliche Verfahren oder Ermittlungen wegen Verstößen

gegen geltende Gesetze oder Rechte Dritter eingeleitet, ist der Experte verpflichtet, Spotlight! GmbH vollumfänglich schadlos zu halten (einschließlich Ersatz notwendiger Rechtsanwaltskosten und interner Auslagen) und jede zumutbare Unterstützung bei der Abwehr derartiger Ansprüche und Verfahren sowie bei Verstößen gegen das UWG, TMG und sonstige Gesetze zu bieten. Die Schadloshaltung bleibt in jedem Fall bestehen, auch wenn der Experte nicht mehr bei Spotlight! GmbH gelistet ist.

§ 6

Vertraulichkeit

6.1 Jede Partei verpflichtet sich, vertrauliche Informationen der anderen Partei strikt vertraulich zu behandeln und diese nicht zu veröffentlichen oder weiterzugeben, es sei denn, dass dies für die Ausübung ihrer Rechte oder die Erfüllung ihrer Pflichten aus diesem Vertrag erforderlich ist.

6.2 Die Geheimhaltungsverpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertrages fort. Jede Partei wird auf Anfrage oder spätestens nach Beendigung des Vertrages sämtliche Materialien, die vertrauliche Informationen enthalten und sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, an die andere Partei zurückgeben oder löschen.

§ 7

Allgemeine Bestimmungen

7.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung nichtig, anfechtbar oder unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr ist die nichtige Bestimmung so auszulegen, dass sie dem angestrebten Zweck am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Regelungslücke.

7.2 Handschriftliche Änderungen und Ergänzungen des Vertrages haben keine Gültigkeit. Der Vertrag unterliegt deutschem Recht (unter Ausschluss des Kollisionsrechts). Ausschließlicher Gerichtsstand ist Bonn.

7.3 Dieser Vertrag enthält sämtliche Vereinbarungen zwischen den Parteien. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

7.4 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies kann per E-Mail erfolgen. Ändert sich die E-Mail-Adresse des Experten, ist dies dem Unternehmen unverzüglich

schriftlich mitzuteilen. Als gültig gilt die letzte schriftlich mitgeteilte E-Mail-Adresse und Lieferungen an diese E-Mail-Adresse gelten mit Absendung als zugestellt.

§ 8

Auskunft, Berichtigung, Löschung, Sperrung und Widerrufsrecht

8.1 Das Unternehmen garantiert die Einhaltung der DSGVO. Weitere Informationen zu Daten

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung sowie zu den Betroffenenrechten finden Sie in der Datenschutzinformation des Unternehmens für Geschäftspartner, die jederzeit bei dem Unternehmen angefordert werden kann.

8.2 Sie können jederzeit die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten gegenüber Spotlight! GmbH verlangen.

8.3 Darüber hinaus können Sie jederzeit ohne Angabe von Gründen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen und die erteilte Einwilligungserklärung mit Wirkung für die Zukunft abändern oder gänzlich widerrufen. Ihren Widerruf können Sie kostenfrei per Post oder E-Mail an Spotlight! GmbH übermitteln.